Ruben's Computerhilfe

Ihr mobiler EDV Fachmann für Senioren und alle anderen Altersklassen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ruben’s Computerhilfe

 

(1) Geltungsbereich dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage für sämtliche Verkäufe und Dienstleistungen, die die Firma Ruben’s Computerhilfe, Faßlochsberg 31, 39104 Magdeburg allen Kunden und Auftraggebern (im Folgenden Kunden genannt) gegenüber erbringt. Abweichende Regelungen oder AGB der Geschäftspartner haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Fa. Ruben’s Computerhilfe und dem Kunden zuvor schriftlich vereinbart worden sind.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher gem. §13 BGB als auch für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des §310 BGB. In Ergänzung gelten bei einigen Produkten die Lizenz- oder Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller.

(2) Firmendaten
Postalische und ladungsfähige Anschrift:
Ruben’s Computerhilfe, Faßlochsberg 31, 39104 Magdeburg
Telefon (allgemein): +49 (0) 391 – 24307684
Telefax (allgemein): +49 (0) 391 – 24307682
Email: rubenscomputerhilfe@gmail.com
Homepage: https://rubenscomputerhilfe.myddns.me
Steuernummer: 102/252/08870
USt-IdNr: DE 326425636
Inhaber: Herr Ruben Neumann

(3) Preise
Sämtliche in Preislisten oder in anderen Angeboten angegebenen Preise gelten nur innerhalb Deutschlands und verstehen sich als Endpreise in Euro (€, EUR). Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Eventuell anfallende Versandkosten für beschaffte Hardware werden gesondert angegeben und individuell mitgeteilt.

(4) Zahlungsbedingungen
Das zu zahlende Entgelt für Waren, Dienstleistungen und andere Kosten ist generell spätestens direkt nach Erhalt der Ware bzw. direkt im Anschluss an die Erbringung einer Dienstleistung zu zahlen. Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der eindeutigen Zustimmung der Fa. Ruben’s Computerhilfe. Sollte dem Kunden ein Zahlungsziel eingeräumt werden, so ist der zu zahlende Betrag fristgerecht ohne Abzüge (Skonto etc.) zu zahlen. Bei Zahlungsverzug erfolgt Mahnung. Ab Verzug werden Verzugszinsen berechnet. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste noch offene Schuld angerechnet.

(5) Vertragsschluss
Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Durch die Beauftragung einer Dienstleistung oder die Bestellung gewünschter Hardware gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn Fa. Ruben’s Computerhilfe dieses Angebot innerhalb eines Zeitraums von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung annimmt oder im gleichen Zeitraum die Bestellung bzw. den Auftrag ausführt. Das Angebot des Kunden kann entweder persönlich oder durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Fax, Email etc.) zustande kommen. Bei Vertragsschluss wird festgelegt: Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Menge und Preis der Ware, Ort der Erbringung, zu zahlender Stundensatz bzw. Pauschale, anfallende Kosten und die Zahlungsbedingungen.
Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsschluss.
Auf Verlangen hat der Kunde seine Volljährigkeit nachzuweisen. Sollte der Kunde noch nicht volljährig sein, ist eine Genehmigung einer Erziehungsberechtigten oder personensorgeberechtigten Person erforderlich. Diese Genehmigung ist unaufgefordert vorzulegen. Weiterhin ist durch den Kunden auf Verlangen ein Nachweis seiner Geschäftsfähigkeit zu erbringen.
Bei Großkunden, Unternehmen oder Vereinen hat die Vertragsschließung durch eine vertretungsberechtigte Person zu erfolgen. Der Nachweis einer solchen Vertretungsberechtigung ist ohne Verlangen zu erbringen.
Fa. Ruben’s Computerhilfe behält sich das Recht vor, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen zu verweigern (z. B. bei Zweifel an der Kreditwürdigkeit eines Auftraggebers oder aus Gründen, die einen Vertragsschluss unwirtschaftlich erscheinen lassen etc.).

(6) Bestellung / Beschaffung von Hardware
Fa. Ruben’s Computerhilfe hält kein eigenes Warenlager und kein ständiges Warensortiment vor. Die Beschaffung von Hardware erfolgt daher ausschließlich auf individuellen Wunsch des Kunden. Wünscht der Kunde die Beschaffung eines bestimmten Artikels oder beauftragt er Fa. Ruben’s Computerhilfe mit der Fertigung bzw. Konfiguration eines nach seinen Angaben zusammengestellten Gerätes, so ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Kaufpreises bei Auftragserteilung zu leisten.

(7) Auftragserfüllung
Fa. Ruben’s Computerhilfe erfüllt aus einem Vertragsschluss resultierende Aufträge innerhalb von vierzehn Kalendertagen, mindestens neun Werktagen, nach Auftragsbestätigung bzw. Erfüllung aller für die Auftragserfüllung entscheidenden Voraussetzungen (z. B. Zahlungseingang bei Vorkasse). Evtl. auftretende Verzögerungen aufgrund von nicht durch Fa. Ruben’s Computerhilfe beeinflussbaren Faktoren (z. B. temporäre Nichtverfügbarkeit eines Artikels, höhere Gewalt, Nichtantreffen des Kunden bei einem vereinbarten Termin) berechtigen nicht automatisch zum Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden. In einem solchen Fall wird Fa. Ruben’s Computerhilfe eine zusätzliche Frist von vierzehn Kalendertagen eingeräumt, den Auftrag zu erfüllen. Sollte auch nach Ablauf dieser Frist eine Auftragserfüllung nicht möglich sein, sind sowohl der Kunde als auch Fa. Ruben’s Computerhilfe berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Beschaffte Hardware wird persönlich an den Kunden übergeben oder, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde, versandt; in diesem Fall werden die Versandkosten vorab mitgeteilt.
Fa. Ruben’s Computerhilfe behält sich Teillieferungen vor sowie das Recht, Hardware nur in handelsüblichen Mengen zu beschaffen.

(8) Eigentumsvorbehalt
Wird dem Kunden Hardware übergeben, bevor der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde (z. B. bei eingeräumtem Zahlungsziel), bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag Eigentum der Fa. Ruben’s Computerhilfe. Der Kunde ist verpflichtet, Fa. Ruben’s Computerhilfe jeden Wechsel seines Wohnsitzes anzuzeigen, solange noch Forderungen aus dem Kaufvertrag offen stehen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Fa. Ruben’s Computerhilfe unverzüglich zu informieren, falls Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zugreifen (z. B. bei einer Pfändung).

(9) Weitere Rechte von Ruben’s Computerhilfe
Fa. Ruben’s Computerhilfe ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder / und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Auftraggeber die Abnahme auch nach vorheriger nochmaliger Fristsetzung von fünf Kalendertagen verweigert und die Ware nicht abnimmt oder einen vereinbarten Termin wiederholt nicht wahrnimmt. Bei der Rückgabe von Artikeln innerhalb gesetzlich zugesicherter Fristen oder aus Kulanz ist der entsprechende Gebrauchsvorteil zu ersetzen.

(10) Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften
a) Fernabsatzverkäufe
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über erbrachte Dienstleistungen, die zwischen dem Kunden und Fa. Ruben’s Computerhilfe unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder dem Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kunden und Fa. Ruben’s Computerhilfe ohne gleichzeitige beiderseitige körperliche Anwesenheit eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Telefonanrufe und Emails.
Bei solchen Fernabsatzverträgen steht dem Kunden ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen / Wünschen des Kunden konfiguriert wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie bei Software, sofern die gelieferten Medien vom Kunden entsiegelt wurden, sowie in den sonstigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.
b) Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit der Erfüllung des Vertrages (= Leistungserhalt), jedoch frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Ruben’s Computerhilfe, Faßlochsberg 31, 39104 Magdeburg
Telefon: 0391 24307684; Telefax: 0391 24307682
Email: rubenscomputerhilfe@gmail.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Fa. Ruben’s Computerhilfe mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Nach Eingang Ihres fristgerechten Widerrufs werden die weiteren Schritte (Rückgabe bzw. Rückerstattung) mit Ihnen persönlich abgestimmt.
Ende der Widerrufsbelehrung
Anmerkung: Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, so informieren Sie uns bitte, damit wir alle weiteren Schritte mit Ihnen absprechen können. Den Widerruf können Sie auch, entgegen der gesetzlichen Vorgabe, telefonisch anmelden (Telefon: 0391 24307684). Hier können wir dann alle weiteren Schritte direkt mit Ihnen besprechen.

(11) Gewährleistung
Für von Fa. Ruben’s Computerhilfe verkaufte Hardware gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Der Gewährleistungszeitraum von neuen und neuwertigen Artikeln beträgt 24 Monate ab Kaufdatum bzw. ab Erhalt des Artikels. Bei als „gebraucht“ deklarierten Artikeln beträgt der Gewährleistungszeitraum zwölf Monate ab Kaufdatum bzw. Erhalt des Artikels, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Falle des Auftretens eines Mangels innerhalb von sechs Monaten nach Kauf / Erhalt hat der Kunde, sofern der Artikel bestimmungsgemäß und pfleglich genutzt wurde, ein Recht auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung. Spätestens nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen steht dem Kunden ein Recht auf Wandlung des Kaufvertrages zu. Nach mehr als sechs Monaten nach Kauf des Artikels geschieht jegliche Bearbeitung von Mängeln auf Kulanz und ggf. gegen Kostenerstattung, sofern durch den Kunden nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass der Mangel schon innerhalb der ersten sechs Monate bestand.
Für erbrachte Dienstleistungen (z. B. Reparatur, Installation, Einrichtung, Wartung) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB). Zeigt sich innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist ein Mangel an der erbrachten Leistung, hat der Kunde zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung; erst nach deren Scheitern kommen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht.
Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden (Schadenersatz, Ersatz von Verdienstausfall etc.) sind ausgeschlossen, es sei denn, Fa. Ruben’s Computerhilfe hat vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Ungunsten des Kunden gehandelt. Weitergehende Informationen finden Sie unter „Service sowie Garantie- & Gewährleistungsabwicklung“.

(12) Garantie
Fa. Ruben’s Computerhilfe übernimmt keine Garantie für die Haltbarkeit oder Beschaffenheit eines Artikels, sofern dies nicht ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt wird. Stattdessen gibt Fa. Ruben’s Computerhilfe die jeweilige Herstellergarantie bzw. andere dem Artikel zugesprochene Garantien an den Kunden weiter. Die Garantiedauer hängt vom Garantiegeber des Gerätes ab. Ebenso werden die Garantiebedingungen durch den jeweiligen Garantiegeber gestellt (z. B. Auflagen bei der Nutzung von Zubehör etc.).

(13) Service sowie Garantie- & Gewährleistungsabwicklung
Servicedienstleistungen werden nach Arbeitszeit bzw. nach festen Sätzen (z. B. bei wiederkehrenden Arbeiten) bzw. Pauschalen gemäß der jeweils aktuellen Preisliste abgerechnet. Bei Servicedienstleistungen an einem anderen Ort als dem Firmensitz ist eine entfernungsbedingte Anfahrtspauschale zu entrichten. Erbrachte Servicedienstleistungen sind nicht rückvergütungsfähig.
Mangelhafte Artikel sind entweder persönlich oder frei auf dem Postwege in geeigneter Verpackung mit einer ausführlichen, eindeutigen und deutschsprachigen Fehlerbeschreibung an die unter „Firmendaten“ genannte Adresse zu liefern. Als Kauf- und Garantienachweis ist eine Kopie der jeweiligen Rechnung zwingend erforderlich. Wenn möglich und dringend erforderlich, stellt Fa. Ruben’s Computerhilfe dem Kunden für den Zeitraum, den dieser auf sein defektes Gerät verzichten muss, ein Leihgerät zur Verfügung. Ein grundsätzlicher Anspruch auf ein kostenfreies Leihgerät besteht jedoch nicht. Bitte fragen Sie, bei welchen Artikeln ein Herstelleraustausch direkt beim Kunden möglich ist.
Wird ein Artikel als mangelhaft deklariert übergeben oder versandt und ist kein Fehler feststellbar oder hat der Kunde den Wegfall von Gewährleistungs- / Garantieansprüchen zu verantworten, so wird dieser Artikel auf Kosten des Kunden und unter Berechnung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr zurückgegeben.
Nicht unter Service, Garantie und Gewährleistung fallen Defekte oder Mängel, die der Kunde (fahrlässig) verschuldet hat, physische Beschädigung, unsachgemäßer Gebrauch, falsche Bedienung, nachlässige Behandlung, natürlicher Verschleiß, fehlerhaftes Installieren von Software, Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit oder Malwarebefall sowie Schäden durch höhere Gewalt; es sei denn, der gerügte Mangel ist nachweislich nicht auf eine der vorgenannten Ursachen zurückzuführen.
Das Entfernen oder Beschädigen von Garantiesicherungsplomben, -aufklebern oder Seriennummern durch andere Personen als Fa. Ruben’s Computerhilfe oder den Hersteller führt zum sofortigen Gewährleistungs- / Garantieverlust.
Die Sicherung wichtiger Daten des Kunden auf entsprechende Medien fällt nicht in den Aufgabenbereich der Fa. Ruben’s Computerhilfe, sofern hierzu kein ausdrücklicher Auftrag erteilt wurde.
Eine erfolgte Gewährleistungs- bzw. Garantiebearbeitung (z. B. durch Tausch) verlängert nicht den Gewährleistungs- bzw. Garantiezeitraum.

(14) Datenschutz
Informationen darüber, welche personenbezogenen Daten von Fa. Ruben’s Computerhilfe zu welchem Zweck verarbeitet werden, sowie über die Rechte des Kunden nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung unter https://rubenscomputerhilfe.myddns.me/index.php/datenschutz/.
Fa. Ruben’s Computerhilfe verpflichtet sich, Informationen über persönliche, finanzielle und gesellschaftliche Verhältnisse sowie Gewohnheiten und Datenbestände des Kunden keinem Dritten zukommen zu lassen. Ausgenommen sind Daten, die den begründeten Verdacht einer Straftat erregen und meldepflichtig sind.

(15) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.

(16) Anwendbares Recht / Gerichtsstand
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Ist der Kunde ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von Fa. Ruben’s Computerhilfe. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stimmt was nicht? – Bitte nicht gleich abmahnen – man kann mit uns reden.

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